Breitbandausbau in der Gemeinde Adelzhausen im Rahmen der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR)
Ansprechpartner: Herr Jürgen Schuster, Tel.: 08293 / 9653355
E-Mail: juergen.schuster@corwese.de
Förderschritt 1: Beginn Bestandsaufnahme
Gemäß der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR) veröffentlicht die Gemeinde Adelzhausen nachfolgende Dokumente zur örtlichen Breitbandversorgung. Eine detaillierte Adressliste wird den am Markterkundungsverfahren teilnehmenden Netzbetreibern und Investoren auf Anfrage und nach Einreichung der unterschriebenen Verpflichtungserklärung Geodaten gerne zur Verfügung gestellt.
Bitte kontaktieren Sie hierzu Herrn Jürgen Schuster (E-Mail: juergen.schuster@corwese.de)
Download Karte vorläufiges Erschließungsgebiet
Download Verpflichtungserklärung Geodaten
Download Nutzungsbedingungen Geodaten
Förderschritt 2: Bekanntmachung der Markterkundung
Die Gemeinde Adelzhausen ermittelt im Rahmen der Markterkundung, ob Investoren einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in den kommenden drei Jahren planen und zu welchen buchbaren Bandbreiten (Download und Upload als zuverlässig erreichbare Mindest-Geschwindigkeiten) dieser führt. Die Gemeinde Adelzhausen bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis spätestens 18.06.2021 an der Markterkundung zu beteiligen.
ACHTUNG: Die Frist zur Rückmeldung Markterkundung wird bis zum 08.07.2021 verlängert!
Download Markterkundung Bekanntmachung
Erneuter Förderschritt 2 - BayGibitR, zusätzliche Markterkundung
Die Gemeinde Adelzhausen führt entsprechend der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR) eine zusätzliche Markterkundung mit ergänzenden Adressen durch. Eine detaillierte Adressliste wird den am Markterkundungsverfahren teilnehmenden Netzbetreibern und Investoren auf Anfrage und nach Einreichung der unterschriebenen Verpflichtungserklärung Geodaten gerne zur Verfügung gestellt.
Die Gemeinde Adelzhausen bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis spätestens 01.06.2022 an der Markterkundung zu beteiligen.
Download Markterkundung Bekanntmachung
Download Markterkundung Karte Bekanntmachung
Download Verpflichtungserklärung
Mit dem Download der Adressliste erklärt sich der Bieter mit den Regelungen der Verpflichtungserklärung sowie den Nutzungsbedingungen einverstanden.
Förderschritt 3 – Veröffentlichung Ergebnis der Markterkundung
Die Gemeinde Adelzhausen hat eine Markterkundung nach Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR durchgeführt.
Die Ergebnisse der Markterkundung können in der nachfolgenden Datei eingesehen werden.
Förderschritt 4 - Auswahlverfahren Bekanntmachung
Die Gemeinde Adelzhausen führt zur Bestimmung eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aus-/Aufbau und Betrieb eines ultraschnellen NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies einstufiges Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 7 der Richtlinie des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie -BayGibitR) durch.
Die Details zum Auswahlverfahren und zur Angebotsabgabe finden Sie unter nachfolgendem Link. Bitte beachten Sie hierzu folgenden Hinweis:
„Mit dem Download der Adressliste erklären Sie sich mit den Regelungen der Verpflichtungserklärung sowie den Nutzungsbedingungen der Geodaten einverstanden.“
LINK: https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av2051fe
Förderschritt 5 - Auswahlverfahren Ergebnis
Einzelne Förderverfahren
Über die folgenden Links können Sie die Informationen und Unterlagen zu den einzelnen Förderverfahren einsehen:
- Schnelles Internet in der Gemeinde Adelzhausen
- Schnelles Internet für die Gemeinde Adelzhausen in den Ortsteilen Burgadelzhausen, Landmannsdorf und Michelau
- Schnelles Internet für das restliche Gemeindegebiet Adelzhausen
Modul 1: Ergebnis der Bestandsaufnahme vor der Markterkundung
Modul 2: Bekanntmachung der Markterkundung
Modul 3: Ergebnis des Markterkundungsverfahren
Modul 4: Bekanntmachung Auswahlverfahren
Anlage zur Bekanntmachung
Adressliste
Modul 5: Bekanntmachung der vorgesehenen Auswahlentscheidung
Modul 7: Stellungnahme der Gemeinde bezüglich der Vorlage des Kooperationsvertrages