Sprungziele

Schnelles Internet in der Gemeinde Adelzhausen

Förderrichtlinie für Hochgeschwindigkeitsinternet in Kraft getreten

Der Förderbescheid für den Ausbau der Breitbandversorgung wurde am 22.10.2014 durch die Regierung von Schwaben ausgestellt und der Gemeinde Adelzhausen von Herrn Minister Söder am 24.10.2014 übergeben

Veröffentlicht am 07.08.2014

Der Gemeinde Adelzhausen lagen innerhalb der Angebotsfrist vier Angebote von Netzbetreibern vor.

Auf Grundlage einer gutachterlichen Bewertung hat der Gemeinderat der Gemeinde Adelzhausen am 07.08.2014 das Angebot der DSLmobil ausgewählt und beabsichtigt mit dieser einen Kooperationsvertrag zu schließen.

Dies gilt vorbehaltlich der Zustimmung der Bundesnetzagentur zum Kooperationsvertrag und der formellen Zustimmung der Bewilligungsbehörde.

Der Kooperationsvertrag wird zeitnah zur Prüfung und Stellungnahme an die Bundesnetzagentur versandt.

Eingang des Förderbescheides für den Ausbau der Breitbandversorgung

Veröffentlicht am 01.12.2014

Der Förderbescheid für den Ausbau der Breitbandversorgung wurde am 22.10.2014 durch die Regierung von Schwaben ausgestellt und der Gemeinde Adelzhausen von Herrn Minister Söder am 24.10.2014 übergeben.

Downloads

Ergebnis der Ist- und Bedarfsermittlung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR) – veröffentlicht am 24.01.2014
im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR) – veröffentlicht am 26.03.2014
im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR) – veröffentlicht am 26.3.2014
für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes in dem von der Gemeinde Adelzhausen definierten Erschließungsgebiet im Rahmen der Richtlinien zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR) – veröffentlicht am 7.4.2014

De-Mail ermöglicht eine nachweisbare und vertrauliche elektronische Kommunikation. Zudem kann sich bei De-Mail niemand hinter einer falschen Identität verstecken, denn nur Nutzer mit einer überprüften Identität können De-Mails versenden und empfangen.

Wenn Sie uns eine De-Mail an die oben angegebene Adresse senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen De-Mail-Anbietern erhalten.

Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.