Achtung Grundsteuerreform: Frist läuft aus am 30.06.2022!

Die Anmeldung am ELSTER-Transfer-Verfahren im Rahmen der Grundsteuerreform erlaubt keinen Aufschub mehr!
Im Rahmen der Grundsteuerreform wird die Zusammenarbeit zwischen den Kommunen und den Finanzämtern noch digitaler. Das bedeutet: Sie erhalten die Daten zur Weiterverarbeitung für Zwecke der Festsetzung der Grundsteuer nach neuem Recht ausschließlich in elektronischer Form vom Finanzamt. Die bisherigen Mitteilungen zum Messbetrag in Papierform entfallen für alle Feststellungen nach neuem Recht. Mit einer ausschließlich digitalen Kommunikation gewährleisten wir eine effiziente und ressourcenschonende Umsetzung der Grundsteuerreform. Die Steuerverwaltungen der Länder bieten hierzu mit dem Tool ELSTER-Transfer eine komfortable und sichere Schnittstelle.
Um die Daten zum Grundsteuermessbetrag ab 1. Juli 2022 zum Abruf zu erhalten, ist eine Anmeldung am ELSTER-Transfer-Verfahren noch vor diesem Stichtag zwingend notwendig. Dazu müssen Sie sich bei „Mein ELSTER“ als Organisation mit einer der Kommune zugeordneten Steuernummer unter www.elster.de registrieren. Bereits bestehende Benutzerkonten der Kommune können für den Datenaustausch genutzt werden. Mit dem Benutzerkonto erreichen Sie das Leistungsportfolio von „Mein ELSTER“. Die Berechtigung, für ein oder mehrere Verfahren Daten auszutauschen, muss über „Mein ELSTER“ beantragt werden. Im Verfahren ELSTER-Transfer müssen Sie sich mit Ihrem amtlichen Gemeindeschlüssel anmelden.
Über diesen Link gelangen Sie zum Merkblatt zu ELSTER-Transfer. Auf diesem wird die Registrierung detailliert dargestellt.
Beachten Sie bitte unbedingt: Die Registrierung bei ELSTER-Transfer muss zwingend bis 30. Juni 2022 abgeschlossen sein!
Die Bearbeitung in den Finanzämtern beginnt mit der Erklärungsannahme ab 1. Juli 2022. Die Datenübermittlung erfolgt fortlaufend und rein elektronisch mit Bearbeitung der Grundsteuererklärung.
Mehr Informationen auf unserer Seite hier.