Schöffen- und Jugendschöffenwahl 2023 für die Amtsperiode 2024-28

Schöffenwahl (Erwachsene)
Im Jahr 2023 werden die Schöffinnen und Schöffen für die Amtsperiode von 2024 bis 2028 gewählt. Interessierte können sich bis zum 28. Februar 2023 bei ihrer Gemeinde mit diesem Bewerbungsbogen bewerben. Die Gemeinde erarbeitet aus den eingegangenen Bewerbungen eine Vorschlagsliste, aus der dann - durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss - eine Auswahl erfolgen wird. Nach Aufstellung der Vorschlagsliste (bis zum spätestens 15. Mai 2023) wird diese per öffentliche Bekanntmachung für 5 Werktage zur Einsicht bereitgestellt.
Diejenigen vorgeschlagenen Personen, die bis Ende Dezember 2023 keine Benachrichtigung von ihrer Wahl zum Schöffen erhalten haben, müssen davon ausgehen, dass sie nicht gewählt worden sind.
Schöffinnen und Schöffen wirken neben den Berufsrichterinnen und Berufsrichtern gleichberechtigt an der Rechtsprechung mit und tragen somit die gleiche Verantwortung für den Urteilsspruch. Um ihrer Aufgabe gerecht werden zu können, müssen sie grundlegende Kenntnisse über das Strafverfahren sowie den Sinn und Zweck der Strafe haben. Schöffinnen und Schöffen sollen unvoreingenommen und unbeeinflusst sein, ihre Lebenserfahrung und ihren gesunden Menschenverstand einbringen.
Hier finden Sie einen Auszug aus der Schöffenbekanntmachung und auf der folgenden Seite noch mehr Informationen.
Jugendschöffenwahl
Bitte siehe Schreiben vom Landratsamt Aichach-Friedberg.