Diese Leistung wird vom Bürgermeister der jeweiligen Gemeinde erbracht.
Vergabewesen; Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich
Der Vergabe von Aufträgen muss eine öffentliche Ausschreibung oder eine beschränkte Ausschreibung mit Teilnahme-Wettbewerb vorausgehen, sofern nicht die Natur des Geschäfts oder besondere Umstände ein anderes Verfahren rechtfertigen.
Stand: 01.08.2021
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)