Zuständig für die Gemeinde Dasing ist Karl Gamperl, in den restlichen Gemeinden wird diese Leistung vom jeweiligen Bürgermeister erbracht.
Bestattungseinrichtungen; Herstellung und Unterhaltung
Die Gemeinden sind verpflichtet, die erforderlichen Bestattungseinrichtungen, insbesondere Friedhöfe und Leichenräume, herzustellen und zu unterhalten.
Stand: 20.08.2021
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)